§1 GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen der DIBJICK Consulting GmbH und ihren Auftraggebern (Mandant) Anwendung.

Insbesondere für die Inanspruchnahme folgender Dienstleistungen:

  • Beratung/Consulting
  • Coaching
  • Moderation
  • Schulungen/Workshops
  • Sonstige, ähnliche Dienstleistungen

(2) Sie bestätigen vor Inanspruchnahme von Diensten und Dienstleistungen der DIBJICK Consulting GmbH, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus Ihrer (neben-) gewerblichen Tätigkeit unsere Dienste in Anspruch zu nehmen beziehungsweise diesbezügliche Verträge mit uns einzugehen.

(3) Alle zwischen Ihnen und der DIBJICK Consulting GmbH im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.

(4) Soweit zwischen Ihnen und der DIBJICK Consulting GmbH auch schriftliche individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.

(5) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der DIBJICK Consulting GmbH.

(6) Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.

§2 VERTRAGSGEGENSTAND, LEISTUNGSUMFANG

(1) Die DIBJICK Consulting GmbH bietet seinen Mandanten insbesondere die Teilnahme, Erbringung und Durchführung von Coachings, Seminaren und Beratungsleistungen an – multimedial, videobasiert, telefonisch sowie stationär. Die Coachings- und Beratungsdienstleistungen erfolgen, je nach Ihrer Buchung, standardisiert oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten.

(2) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die DIBJICK Consulting GmbH nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere kann die DIBJICK Consulting GmbH lediglich den Erfolg bestimmter Maßnahmen anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer umgesetzten Maßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht der DIBJICK Consulting GmbH auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.

(3) In Bezug auf die Inhalte eines mit der DIBJICK Consulting GmbH eingegangenen Coaching-, Dienstleistungs-, und/oder Beratungsvertrags steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) Die DIBJICK Consulting GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass die DIBJICK Consulting GmbH keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit die DIBJICK Consulting GmbH für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.

(5) Der Mandant ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern der DIBJICK Consulting GmbH unverzüglich erbringen.

(6) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die DIBJICK Consulting GmbH nicht dazu verpflichtet ist, die dieser schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur auf Plausibilität. Falls die DIBJICK Consulting GmbH jedoch erkennt, dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen.

§3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Diensten/Dienstleistungen der DIBJICK Consulting GmbH auf unseren Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Instagram, Facebook, Google, etc.) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit der DIBJICK Consulting GmbH dar.

(2) Der Vertragsschluss zwischen der DIBJICK Consulting GmbH und dem Mandanten erfolgt mit Unterzeichnung des Beratervertrages durch den Mandanten und Bestätigung durch die DIBJICK Consulting GmbH.

§4 Preise und Leistungserbringung

(1) Sämtliche Preisangaben sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Mandanten festgelegten Zeitpunkten.

(3) Der Mandant ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit der DIBJICK Consulting GmbH zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

§5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Es gelten die geschlossenen Vereinbarungen mit dem Mandanten

(2) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Mandanten innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

(4) Im Fall der vorzeitigen  unberechtigten Kündigung des Mandanten aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Mandanten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der DIBJICK Consulting GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§6 Verzug

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die DIBJICK Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der geschuldete Rechnungsbetrag nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß, die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig vorliegen, beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Mandant mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen geschuldeten Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Mandant im Falle der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber der DIBJICK Consulting GmbH in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir werden die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

§7 Erfüllung

(1) Die DIBJICK Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen.

(2) Sind wir gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe von der Seite des Mandanten, bleibt der Vergütungsanspruch seitens der DIBJICK Consulting GmbH unberührt.

§8 Nutzungsrechte

(1) Die DIBJICK Consulting GmbH hat an allen Bildern, Videoaufnahmen, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von uns veröffentlicht werden (z.B. auf Instagram, Facebook, YouTube, LinkedIn und oder passwortgeschützten Plattformen), ausschließliche Urheberrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung seitens der DIBJICK Consulting GmbH nicht gestattet.

(2) Der Mandant erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht für die, ihm im Rahmen der Zusammenarbeit überlassenen Schulungsinhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Mandanten geschlossenen Vertrags. Ausgenommen hiervon sind die, dem Mandanten im Rahmen seines Coaching Programms überlassenen Schulungsordner samt Inhalt, welche/r in das Eigentum des Mandanten übergeht.

(3) Dem Mandanten werden die Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte unserer Mitgliederplattformen an nicht von uns gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von uns im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 15.000,00 Euro betragen kann. Der Zugriff durch Betriebsangehörige/Mitarbeiter des Mandanten ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss von uns aber ausdrücklich gegenüber dem Mandanten genehmigt und bestätigt werden.

(4) Die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von Urheberrechten der DIBJICK Consulting GmbH werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.

(5) Der Mandant erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die seitens der DIBJICK Consulting GmbH auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht worden sind.

§9 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme

(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns oberste Priorität. Wir informieren daher separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.

(2) Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen, müssen Sie uns dafür eine E-Mail zukommen lassen an: kontakt(at)dibjick-consulting.de. In Ihrer Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von Ihnen zu benennen, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu unseren Lasten. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei uns.

(3) Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten ein. Sie willigen widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb unserer Dienste, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten) ein. Betreffend einen Widerruf gilt Absatz 2 und § 5 unserer Datenschutzbestimmung.

(4) Dem Mandanten ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter E-Mails oder Chats über Messenger Dienste bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Mandant mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter E-Mail sowie über Messenger Dienste einverstanden.

(5) Die DIBJICK Consulting GmbH verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten. Die DIBJICK Consulting GmbH verpflichtet, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Unterauftragnehmer entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften.

(6) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der DIBJICK Consulting GmbH erforderlich ist. Die DIBJICK Consulting GmbH ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.

§10 Zahlungsbedingungen, SEPA-Lastschrift, Rechnung

(1) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn, die individualvertragliche Absprache mit dem Mandanten ist anders lautend.

(2) Sie können den geschuldeten Preis nach Ihrer Wahl auf eines unserer angegebenen Konten überweisen oder uns eine (SEPA)-Einzugsermächtigung erteilen. Im Fall einer erteilten (SEPA)-Einzugsermächtigung werden wir die Belastung Ihres Kontos frühestens zu dem in Abs. 1 geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.

(3) Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen / Beratungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang der Beauftragung unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes “SEPA-Lastschriftmandat” zu übermitteln an: kontakt(at)dibjick-consulting.de. Das erforderliche Formular finden Sie im Bereich “Formulare”.

(4) Sie erhalten eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen.

§11 Ausfall und Verhinderung

(1) Sofern Sie die Teilnahme von Seminaren oder Veranstaltungen bei uns buchen, ist Ihre Buchung verbindlich. Wir bestätigen Ihnen die Buchung in der Regel per E-Mail.

(2) Der Teilnehmer ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, von seiner Buchung zurückzutreten nach Maßgabe der Bestimmungen gemäß Absatz 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den wichtigen Grund bereits zusammen mit der Rücktrittserklärung gegenüber der DIBJICK Consulting GmbH qualifiziert nachzuweisen.

(3) Bei einer Rücktrittserklärung fallen in diesem Fall aber Stornogebühren von bis zu 100 % der fälligen Teilnahmegebühr an. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich danach, wie kurzfristig die Rücktrittserklärung vom Teilnehmer eingereicht wurde. Der Teilnehmer ist pauschal zur Zahlung der folgenden Stornogebühren verpflichtet:

a)  bis vier Wochen vor dem Termin keine Stornogebühr.

b)  bis zwei Wochen vor dem Termin 25 % der fälligen Teilnahmegebühr.

c)  bei Absage des Termins bis zu einer Woche vor dem Termin: 50 % der fälligen Teilnahmegebühr.

d)  bei Absage des Termins in der Woche vor dem Termin bis 48 Stunden vor dem Termin 75 % der fälligen Teilnahmegebühr.

e) bei Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin 100 % der fälligen Teilnahmegebühr.

Dem Teilnehmer bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der DIBJICK Consulting GmbH kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als in Höhe der vorgenannten Pauschalen entstanden ist.

§12 Haftung

(1) Die Haftung der DIBJICK Consulting GmbH für Schäden des Mandanten ist ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt; sie ist im Falle von einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf EUR 250.000,00 je Schadensfall begrenzt.

(2) Die DIBJICK Consulting GmbH haftet jedoch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten); bei letzteren ist im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung jedoch der Höhe nach begrenzt auf die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.

(3) Die DIBJICK Consulting GmbH haftet nicht für Produktionsausfall und entgangenen Gewinn des Mandanten. Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

§13 Widerrufsrecht

Die DIBJICK Consulting GmbH geht ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.

§14 Keine Anwendbarkeit des FernUSG

Das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) findet keine Anwendung. Es erfolgt keinerlei – weder mündlich noch schriftlich – Überwachung eines Lernerfolges, keinerlei Leistungskontrollen und keinerlei Korrektur von etwaigen Arbeiten des Mandanten. Der Mandant hat keinerlei Anspruch, eine individuelle Kontrolle eines Lernerfolgs zu erhalten.

§15 Schlussbestimmungen

(1) Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Alle Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

(3) Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind bestrebt, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.

(4) Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und dem Mandanten. Hat der Mandant seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland, so gilt dasselbe. Verlegt der von uns in Anspruch genommene Mandant nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung oder ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand an unserem Geschäftssitz.